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Schmidt & Hofert

Rechtsanwälte
 

Erben und vererben

Info

ERBE WIRD JEDER

Erbrecht betrifft irgenwann jeden. Freude, Streit, Erwartungen, Verantwortung kommen hier zusammen. In knapp 500 Paragraphen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) alle Möglichkeiten des Erbrechts. Zusammen mit Europäischem Recht und Steuerrecht ein komplexes Gebilde, das von der Rechtsprechung zu praktisch allen Erbsituationen ergänzt wird. Ein fachkundiger Berater und Begleiter ist auf diesem Gebiet unerlässlich. 

Bei Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung oder Nachlassverwaltung setzen wir juristische und wirtschaftlich-­steuerliche Kompetenz mit jahrelanger Erfahrung ein. Auch in komplizierten Lagen entwickeln wir für unsere Mandanten vorteilhafte Ergebnisse.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Stephan Schmidt

Rechtsanwalt; Promotion ­
zum Dr. jur., Fachanwalt für Erbrecht,langjähriger Berater mittelständischer Unterneh­men und Startups, von Filmproduktionen,
Verlagen, Agenturen,
freischaffenden Künstlern. 

 

  • Beratung bei Testaments­ge­staltungen und Erbfällen. Mehrfach als Testaments­vollstrecker eingesetzt 

 

  • Verschiedene Buchveröffent­lichungen zu juristischen, wirtschaftlichen und politischen Themen

Dr. Sebastian Hoenes

Dipl. Volkswirt, Steuerberater,
Promotion zum Dr. rer. oec. zum Thema Entscheidungstheorie. 

9 Jahre Tätigkeit bei zwei der großen Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften.

 

  • steuerliche Gestaltung, ­Ertragsteuern, Erbschafts­und Schenkungsteuer, internationales Steuerrecht

  • Jahresabschlüsse (HGB, ­IAS /IFRS), externes Controlling, Rating, Finanz- u. Lohn-buchhaltungen

  • Nachfolgeplanung

  • Unternehmensbewertung

© 2017 Schmidt & Hofert Rechtsanwälte, Fürstenstraße 15, D-80333 München, mail@schmidt-hofert.com, Tel.: +49 89 287020- 0  |  Impressum

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