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ERBE WIRD JEDER
Erbrecht betrifft irgenwann jeden. Freude, Streit, Erwartungen, Verantwortung kommen hier zusammen. In knapp 500 Paragraphen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) alle Möglichkeiten des Erbrechts. Zusammen mit Europäischem Recht und Steuerrecht ein komplexes Gebilde, das von der Rechtsprechung zu praktisch allen Erbsituationen ergänzt wird. Ein fachkundiger Berater und Begleiter ist auf diesem Gebiet unerlässlich.
Bei Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung oder Nachlassverwaltung setzen wir juristische und wirtschaftlich-steuerliche Kompetenz mit jahrelanger Erfahrung ein. Auch in komplizierten Lagen entwickeln wir für unsere Mandanten vorteilhafte Ergebnisse.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Stephan Schmidt
Rechtsanwalt; Promotion
zum Dr. jur., Fachanwalt für Erbrecht,langjähriger Berater mittelständischer Unternehmen und Startups, von Filmproduktionen,
Verlagen, Agenturen,
freischaffenden Künstlern.
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Beratung bei Testamentsgestaltungen und Erbfällen. Mehrfach als Testamentsvollstrecker eingesetzt
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Verschiedene Buchveröffentlichungen zu juristischen, wirtschaftlichen und politischen Themen
Dr. Sebastian Hoenes
Dipl. Volkswirt, Steuerberater,
Promotion zum Dr. rer. oec. zum Thema Entscheidungstheorie.
9 Jahre Tätigkeit bei zwei der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
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steuerliche Gestaltung, Ertragsteuern, Erbschaftsund Schenkungsteuer, internationales Steuerrecht
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Jahresabschlüsse (HGB, IAS /IFRS), externes Controlling, Rating, Finanz- u. Lohn-buchhaltungen
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Nachfolgeplanung
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Unternehmensbewertung
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